ERSTBERATUNG

Eine Erstberatung kostet maximal 226 EURO (190,00 EURO nebst 19% Mehrwertsteuer). Diese Gebühr ist bei Anfang der Beratung zu entrichten. 

 

ARZTHAFTUNG

Bei Verfahren gegen Ärzte und Krankenhäuser übernimmt die Haftpflichtversicherung oftmals die Anwaltskosten, so daß Ihre Rechtsschutzversicherung unter Umständen nicht in Anspruch genommen werden muß. 

 

ERBRECHT / FAMILIENRECHT

Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt eine erste mündliche Beratung, ansonsten ist eine gerichtliche Vertretung nur im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes möglich. 

 

ARBEITSRECHT

Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen eine Vertretung vor dem Arbeitsgericht, allerdings wird auch bei Ihrem Obsiegen die Gegenseite laut ArbGG nicht Ihre eigenen Anwaltskosten tragen müssen. 

 

PROZEẞKOSTENHILFE

Gerne unterstütz Sie die Anwaltskanzlei Trülzsch auch bei der Beantragung von Prozeßkostenhilfe bei allen Amtsgerichten, Landgerichten, Familiengerichten, Sozialgericht, Verwaltungsgerichten und Arbeitsgerichten. Hier gehts zum PKH/ VKH FORMULAR.