STUDIENPLATZKLAGE BERLIN

GEGEN HOCHSCHULE

 

Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid von Ihrer Wunschhochschule erhalten haben, so können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch oder gleich Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. 

 

Gerne Unterstützen wir Sie bei der Bewältigung Ihres Studienwunsches im Rahmen einer Kapazitätsklage vor dem Verwaltungsgericht. 

 

Bei Vorliegen eines ablehnenden Antrages auf außerkapazitäre Zuweisung eines Studienplatzes kann ein Verfahren nach der Kapazitätsordnung mit Erfolg angestrebt werden. 

 

Es besteht ein Anspruch auf Zuweisung eines Studienplatzes an der gewünschten Hochschule, wenn die Kapazitäten nach der Kapazitätsverordnung falsch berechnet wurden. 

 

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HABEN SIE FRAGEN?

WIR BERATEN SIE GERNE

030-25937690

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