SOZIALVERSICHERUNG
Die Kanzlei Trülzsch berät Sie bei allen Fragen der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen des Bezuges von
Zudem beraten wir sie professionell und kompetent bei Fragen der Sozialversicherungspflicht bei Selbständigkeit nach § 2 SGB VI, wie z.B.
Gerne beraten wir Sie auch zum Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung und zur Arbeitnehmerentsendung und der Ausstrahlug wie Einstrahlung nach SGB V.