SOZIALVERSICHERUNG



Die Kanzlei Trülzsch berät Sie bei allen Fragen der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen des Bezuges von

 

  1. Altersrenten
  2. Altersrenten bei Schwerbehinderung
  3. Erwerbsunfähigkeitsrenten
  4. Berufsunfähigkeitsrenten

 

Zudem beraten wir sie professionell und kompetent bei Fragen der Sozialversicherungspflicht bei Selbständigkeit nach § 2 SGB VI, wie z.B. 

 

  1. Lehrer und Erzieher
  2. Hebammen
  3. Künstler und Publizisten
  4. Pflegepersonen
  5. Handwerker
  6. Selbständige mit nur einem Auftraggeber
  7. Selbständige mit Angestellten

 

Gerne beraten wir Sie auch zum Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung und zur Arbeitnehmerentsendung und der Ausstrahlug wie Einstrahlung nach SGB V.