KRANKENHAUS HYGIENE

UND SCHMERZENSGELD

 

Die Richtlinien der Gesellschaft für Krankenhaushygiene des Robert Koch Instituts werden weitest gehend in deutschen Krankenhäusern ignoriert oder einfach nicht beachtet. 

 

Es werden auch viele eigene Richtlinien der Krankenhäuser implementiert, welche nicht mit den RICHTLINIEN des Robert Koch Institutes übereinstimmen. 

 

Schwächen im Hygienemanagement eines Krankenhauses oder eines Pflegeheimes können zum Ausbruch nosokomialer Infektionen führen. 

 

In Deutschland sind derzeit ungefähr 20% aller in Krankenhäusern untersuchten Staphylococcus aureus-Bakterien multiresistent.

 

Mehr können Sie auch erfahren bei der Gesellschaft für Krankenhaushygiene

 

Zu beachten sind auch die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut, veröffentlicht in Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 9/10 · 2011.

 

Das Krankenhaus muss für die Durchführung und den Nachweis der Desinfektion auch einen Hygieneplan führen.

 

Die Maßnahmen zur Desinfektion der Punktionsstelle und die persönlichen Schutzmaßnahmen des (der) Durchführenden müssen in einem ein-
richtungsspezifischen Hygieneplan festgelegt werden. Dabei sollte das methodenspezifische Risiko verschiedener Punktionsarten entsprechend den nachfolgend aufgeführten Risikogruppen von Punktionen berücksichtigt werden.

 

Risikogruppe 1:
– Einfacher Punktionsablauf und
– geringes Risiko einer punktions­ assoziierten Infektion
Risikogruppe 2:
– Einfacher Punktionsablauf
und
– geringe Infektionsgefahr, aber in der Literatur dokumentierte schwerwiegende Infektionsfolgen beim (seltenen)
Eintritt einer Infektion und
– keine Notwendigkeit der zwischenzeit-
lichen Ablage von sterilem Punktions-
zubehör.
Risikogruppe 3:
– Punktion von Organen oder
Hohlräumen
oder
– komplexer Punktionsablauf mit Not-
wendigkeit der zwischenzeitlichen Abla-
ge von sterilem Punktionszubehör, mit
oder ohne Assistenzperson.
Risikogruppe 4:
– komplexe Punktion mit Notwendigkeit
der zwischenzeitlichen Ablage von steri-
lem Punktionszubehör und steriler An-
reichungen durch eine Assistenzperson
und/oder
– Einbringung von Kathetern bzw. Fremd-
material in Körperhöhlen oder tiefe Ge-
websräume (z. B. Ventrikelkatheter, Peri-
duralkatheter).
Die Zuordnung einzelner Punktionsarten
zu diesen Risikogruppen ist nicht immer
eindeutig möglich und bedarf im Einzel-
fall der Einschätzung der Hygienekom-
mission (oder der sonst Verantwortli-
chen) vor Ort. Ein Beispiel für die Kern-
aussagen in einem solchen, einrichtungs-
spezifischen Hygieneplan gibt Tabelle 2.
Zusätzlich zu den im Hygieneplan be-
schriebenen Hygienemaßnahmen, welche
sich am methodenspezifischen Risiko der
Punktion orientieren, sind im Einzelfall
stets auch individuelle, zusätzliche Risiken
wie eine geschwächte Infektabwehr des Pa-
tienten (z. B. Immunsuppression) oder die
Infektionsabwehr unterdrückende Eigen-
schaften des applizierten Medikamentes
(z. B. Corticosteroide) zu berücksichtigen.