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WAS TUN BEI VERDACHT AUF ARZTFEHLER?

 

  1. Krankenkasse informieren
  2. Akteneinsicht vornehmen
  3. Anwalt kontaktieren

 

War die Behandlung überhaupt notwendig?

Nicht jede medizinische Behandlung ist sinnvoll. Viele Behandlungen werden aus wirtschaftlichen Erwägungen vorgenommen. Wenn dann  auch noch Unfall im Krankenhaus passiert, haftet der Arzt auch, wenn ein weiterer Schaden wie Sturz aus dem Krankenbett sich ereignet.

 

Die Krankenversicherung informieren

Wenn Sie nach einer Operation sich fragen, ob ein Arztfehler vorliegt, ist der erste Schritt bei Verdacht auf Arzthaftung die eigene Krankenversicherung über den Vorfall zu informieren, schicken Sie eine  Schweigeentbindungserklärung an diese.

 

Akteneinsicht

Es ist wichtig einen Anwalt so schnell wie möglich mit der Akteneinsicht beim Krankenhaus zu beauftragen, so daß keine Beweise verlorgen gehen. 

 

Anwalt kontaktieren

Bei Verdacht auf Arztfehler oder Arzthaftung muss ein professioneller Anwalt mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses verhandeln. 

 

Kosten

Bei Arzthaftung mit außergerichtlichen Vergleich mit der Haftpflichtversicherung übernimmt diese sogar auch die Kosten eines Rechtsanwaltes durch den Patienten. Somit können Sie auch bei Arztfehler und Arzthaftung einen Anwalt für sich in Anspruch nehmen, wenn keine Rechtsschutzversicherung  vorliegt.

 

Verjährung

Machen Sie sich keine Sorgen um die 3 Jahresfrist für Schadensersatzansprüche, denn diese beginnt erst nach Kenntnisnahme zu laufen an, also erst ab Erstellung eines Gutachtens.