SCHMERZENSGELD für HUNDEBISS  ANWALT

 

 

Bei Hundebiß sind folgende Fragen zu klären:

 

Inwiefern hat das Opfer selbst zum Biß beigetragen - Mitschuld?

Welcher Körperteil wurde gebissen?

 

Trug der Hund einen Maulkorb?

War der Hund an einer Leine befestigt?

 

Was ist der genaue Tathergang?

 

 

Welche Schäden sind dokumentiert von einem Arzt?

 

 

 

 

Folgende URTEILE ergingen bereits wegen Hundbiß mit unterschiedlichen Beträgen:

 

Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urteil, Az. 32 C 2982/16) sprach  2.500,00 € Schmerzensgeld nach Hundebiß zu.

 

OLG Brandenburg (Urteil vom 16.08.2019) ersah 2.500,00 € Schmerzensgeld als gerechtfertigt an.

 


2.500 € Schmerzensgeld nach Hundebiss erkannte das OLG Brandenburg (7. Zivilsenat), Urteil vom 16.08.2019 - 7 U 6/19.

 

 

Das Amtsgericht Aschaffenburg (Urteil vom 16.02.2017 – 130 C 250/16) urteilte 3.000,00 EURO für Hundebiß.

 


Das Landgericht Konstanz (Urteil vom 17.11.2021, Az.: B 4 O 76/21) sieht ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000,00 € als angemessen.

 


Das Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.10.2019, 7 U 86/18, verhängte Schmerzengeld in Höhe von 2.000,00 €.

 


Das Amtsgericht München, Urteil vom 1.4.11, AZ 261 C 32374/10 (rechtskräftig) urteilte 2.500,00 € seien angemessen.

 

 

Ein Kind, wurde von einem freilaufenden Hund angegriffen und mehrfach gebissen, Landgericht Bochum Az.: 1 O 453/19 mit 6.500,00 € Schmerzensgeld.

 

 

 

Das OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 24/19 hat 25.000,00 € Schmerzensgeld zugesprochen, es entwickelte sich eine Lungenembolie infolge des Hundebisses.

 

 

 

Oberlandesgericht Zweibrücken Az: 4 U 22/06 Urteil vom 04.01.2007 urteilte 2.500,00 € Schmerzensgeld nur für eine resultierende Hundphobie.

 

 

 

100 bis 400 Euro - einfacher Hundebiss

 

400 bis 800 Euro - keine Folgeschäden, Arbeitsunfähigkeit bis sieben Tage.

 

800 bis 1.200 Euro – Narbenbildung, kurzer Krankenhausaufenthalt möglich, eine Arbeitsunfähigkeit 2 Wochen.

 

1.200 bis 1.500 Euro - Bewegungsdefizit, Taubheitsgefühle

 

1.500 bis 2.000 Euro – Operation, Krankenhausaufenthalt bis sechs Wochen, psychische Beeinträchtigung.

 

2.000 bis 3.000 Euro – Infektion, längerer Krankenhausaufenthalt, Narben, Arbeitsunfähigkeit

 

3.000 bis 5.000 Euro erhebliche psychische Beeinträchtigung wie Hundephobie.

 

5.000 bis über 10.000 Euro - lebensbedrohliche Bisswunde, Muskelfleisch herausgebissen, Dauerhaften Beeinträchtigung.