KITARECHT

 

 

Die rechtlichen Beziehungen zwischen Kindertagesstätte in Berlin und den Erziehungsberechtigten und den Kindern richtet sich nach dem in Berlin geltenden Kindertagesstättenförderungsgesetz (KitaFördG).


Dieses Gesetz regelt alle zugrundeliegenden Rechtsverhältnisse zwischen Staat, dem Träger und den Erziehungsberechtigten und greift auch in die private Vertragsgestaltung hinein. 


Es werden auch die Kündigungsfristen zwischen der Kita und den Erziehungsberechtigten geregelt.