TRINKWASSERVERORDNUNG


Trinkwasser und Schwimmbeckenwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss bzw. Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Unter diesem Leitsatz steht die den Gesundheitsämtern aufgetragene Überwachung der Trinkwasserversorgung und der Schwimm- und Badebecken. Der Abschnitt enthält die Ermächtigung zum Erlass von entsprechenden Rechtsvorschriften, z. B. Der Trinkwasserverordnung.


Dem Umweltbundesamt obliegt die Aufgabe Konzepte zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu entwickeln.


Im Infektionsschutzgesetz verordnet den Abwasserbeseitigungspflichtigen aufgetragen, Abwasser für die menschliche Gesundheit unschädlich zu beseitigen.