Pflegedienst kündigt plötzlich Anwalt Klage

 

 

 

 

RECHTSANWALT

Johann Trülzsch 

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Ein Pflegedienst kan ordentlich oder außerordentlich kündigen.

 

 

 

1. Außerordentliche fristlose Kündigung des Vertrags

 

 

 

Hier muss die Kündigung vom Pflegedienst mit einem wichtigen Grund begründet werden. Die Erfahrung zeigt, dass solche Gründe eher seltener sind bzw. meist keine Ereignisse vorliegen, die einen ambulanten Dienst zum Mittel dieser Kündigung greifen lassen.

 

 

 

Gründe einer außerordentlichen Kündigung wären wenn der Streit umschlägt oder eine zupflegende Person die Pflegekraft gefährdet. Bei massivstem personellem Engpaß eines Pflegedienstes oder der Betrieb sonstwie eingeschränkt ist kann ausnahmsweise eine außerordentliche Kündigung möglich sein.

 

 

 

2. Ordentliche Kündigung des Vertrags

 

 

 

Ambulante Pflegeverträge können seitens des versorgenden Pflegedienstes innerhalb der vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Frist (bis zum 15. Tag des Monats zum Monatsende) ordentlich ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Im Unterschied zur außerordentlichen Kündigung bestehen bei der ordentlichen Kündigung zunächst keine hohen Hürden, um sich aus dem Vertragsverhältnis zu lösen.

 

 

 

Für Zupflegende ist die Kündigung eine Katastrophe. Im ländlichen Raum ist es unmöglich, einen anderen Pflegedienst zu finden. Wegen dieser Angst wird der Pflegedienst nicht kritisiert.

 

 

 

Pflegedienste sind verpflichtet Pflegebedürftige in ihrem Einzugsbereich zu versorgen.

 

 

 

Ohne schwerwiegenden Grund ist eine Kündigung durch den Pflegedienst nicht möglich.

 

 

 

Die Landesrahmenverordnungen für ambulante pflegerische Versorgung der einzelnen Bundesländer und im Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen sind Kündigungsregelungen getroffen worden.

 

 

 

Der Versorgungsauftrag richtet sich nach dem Pflegeplan.

 

 

 

Somit ist jederzeit, bei Tag und Nacht einschließlich an Sonn- und Feiertagen, die Pflege der Zupflegenden sicherzustellen.

 

 

 

Der Pflegedienst hat das recht einen Pflegevertrag zu schließen oder nicht.

 

 

 

Aber ist der Pflegevertrag erst einmal geschlossen, muss die Versorgung sichergesetllt werden.

 

 

 

Die Pflegekasse kann bei ungerechtfertigter Kündigung helfen.

 

 

 

Weiterhin kann das Gericht bei Eilverfahren eine Weiterversorgung implementieren.