Abrechnungsfehler angreifen – so geht das!

 

 

RECHTSANWALT

Johann Trülzsch 

Schloßstr. 120

12163 Berlin Steglitz

Tel:  030-25937690

Fax: 030-25937691

anwalt@ra-truelzsch.de

 

 

Gehen Sie gegen überhöhte Rechnungen Ihres Energieversorgers vor.

  

Die Kanzlei Trülzsch hilft Ihnen, wenn Sie gegen nicht nachvollziehbare Abrechnungen vorgehen möchten.

  

Die wesentlichen Kriterien sind:

 

  • Genaue Analyse der Rechnung
  • Vergleich der aktuellen mit der alten Abrechnung.

  • Verbrauch

  • Preis pro Einheit

  • Änderungen bei Tarifen

  • Änderung bei den Gebühren.

 

Bitte aktuelle Zählerstände mit der letzten Rechnung vergleichen. Ansonsten drohen fehlerhafte Verbrauchsabrechnung.

 

 Gaszähler messen den Verbrauch in Kubikmetern (m3), abgerechnet wird jedoch in Kilowattstunden (kWh).

 

Für eine grobe Umrechnung kann die Anzahl der Kubikmeter mit zehn multipliziert werden, um einen ungefähren Wert in kWh zu erhalten.

 

 Gab es 2023 eine Preisbremse. Ist die Preisbremse korrekt abgerechnet worden?

 

Wie sieht Ihr Verbrauchsverhalten gab, gibt es Veränderungen, neue Mitmieter oder neue Geräte?

 

Bei SCHÄTZUNG Ihres Verbrauchs durch den Energielieferanten ist folgendes zu beachten.

 

Es muss einen hervorgehobenen Hinweis bezüglich geschätzten Verbrauchs geben.

 

Solche Hinweise müssen deutlich erkennbar sein

 

Der Energieversorer muss detaillierte schriftliche Auskünfte erteilen inklusive aller Faktoren und Methoden.

 

 Sollte die Abrechnung oder der Abschlag unerklärbar sein, kann die Kanzlei Trülzsch formell Einspruch gegen die Rechnung einlegen.

 

Vereinbaren Sie einen Termin bei der Kanzlei Trülzsch.

 

Bei Fehlerns bitte das bestehendes Lastschriftmandat bei Ihrer Bank aussetzen oder kündigen.

 

Alle Briefe, Emails und Rechnungen aufbewahren.