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Bei geringem Einkommen können Sie einen Beratungshilfeschein beim AMTSGERICHT in Ihrer Nähe beantragen, wenn Sie Ihren Personalausweis sowie aktuellen Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid oder Kontoauszüge bei der Rechtsantragsstelle des AMTSGERICHT vorlegen. Alle Rechtsschutzversicherungen sowie Prozesskostenhilfe sind willkommen. Eine Erstberatung kostet bei uns maximal 50 Euro.